Beispiele zur Entschuldung

Wenn Sie auch zu den Menschen gehören, die es gerne anschaulich mögen, dann lesen Sie unsere Beispiele. Angenommen, Sie haben Schulden in Höhe von 25.565,- € und Ihre Gläubiger erheben im Durchschnitt 10% Verzugszinsen jährlich:

 

Möglichkeit 1: Sie unternehmen nichts und zahlen nichts:

  • Monatliche Ratenzahlung = 0,- €
  • Ergibt am Ende des 6. Jahres eine Schuldsumme von ca. 45.289,- €.

 

Möglichkeit 2: Sie zahlen mit viel Mühe

  • Monatliche Ratenzahlung = 307,- €
  • Während der nächsten 72 Monate werden 22.104,- € getilgt und es bleibt trotzdem noch eine Restschuldsumme von immerhin ca. 16.368,- € bestehen, die Sie selbstverständlich weiter abzahlen müssen!

 

Wir empfehlen Ihnen die folgende Möglichkeit:
(siehe auch: Unser Weg mit Ihnen)

Möglichkeit 3: Es wird für Sie ein außergerichtlicher Vergleich ausgehandelt

  • Das Helveg Institut ermittelt mit Ihnen gemeinsam eine für Sie tragfähige monatliche Sanierungsrate in Höhe von 230,- €.
  • Vorausgesetzt, Ihre Gläubiger stimmen dem zu, würde die Schuldsumme festgeschrieben werden, d.h., sie erhöht sich weder durch Zinsen noch weitere Gebühren!
  • Dies ergäbe während der nächsten 72 Monate eine Gesamtzahlung in Höhe von 16.560,- € und somit eine Ersparnis in Höhe von ca. 9005,- €. Es wäre Ihnen also ein großer Teil Ihrer Schulden durch einen erfolgreich abgeschlossenen außergerichtlichen Vergleich erlassen worden!

 

Möglichkeit 4: Das gerichtliche Verfahren (nur möglich, wenn der ernsthafte außergerichtliche Einigungsversuch nicht erfolgreich war)

Wenn der außergerichtliche Vergleich scheitert, erhalten Sie vom mit der Verhandlungsführung beauftragten Fachanwalt eine Bescheinigung und können das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragen. Der weitere Verlauf der Entschuldung liegt dann in den Händen eines gerichtlich beauftragten Treuhänders.

Bei den obigen Fällen handelt es sich um Beispiele. Das Ergebnis kann wesentlich besser aber auch schlechter ausfallen!

 

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