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Auf Ihrem Weg aus der Verschuldung wird es an vielen Stellen notwendig sein, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich hat jeder Mensch in Deutschland die freie Rechtsanwaltswahl. Das respektiert das Helveg Institut selbstverständlich.

Dennoch empfiehlt das Helveg Institut gerne kompetente Mithilfe für die rechtsberatenden Tätigkeiten, die es selbst nicht durchführt, weil

  • Insolvenzfachanwälte einfach besser wissen, wovon sie reden (Insolvenzrecht ist für jeden „normalen“ Rechtsanwalt ein Randgebiet),
  • Insolvenzfachanwälte ihre Verhandlungspartner auf der anderen Seite des Verhandlungstisches besser kennen und erfolgreichere Vergleiche für ihre Mandanten (unsere Kunden) erzielen,
  • Rechtsanwälte eine gerichtliche Überstimmung ablehnender Gläubiger vor Gericht beantragen können und damit häufig außergerichtliche Vergleiche doch noch retten (Andere Schuldnerhilfen und Beratungsstellen nehmen diese Möglichkeit häufig nicht wahr.),
  • die vom Helveg Institut empfohlenen Rechtsanwälte auch ohne Geldvorschuss vom neuen Mandanten ihre Arbeit beginnen.

Über eine solche reibungslose (und vorher vom Kunden selbstverständlich beauftragte) Zusammenarbeit mit diesen Fachanwaltskanzleien kann das Helveg Institut gewährleisten, dass außergerichtliche Vergleiche unter optimalen Bedingungen und tragbaren Konditionen geschlossen werden und auch die sich anschließende treuhänderische Verwaltung und Ausschüttung der vereinbarten Gelder an die Gläubiger ohne Komplikationen vonstatten geht.

 

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