Stellungnahmen

„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ (Berthold Brecht)

Sie haben sich über das Helveg Institut im Internet informiert?

Dann wird Ihnen aufgefallen sein, dass das Helveg Institut auf einigen Seiten heftig kritisiert und angegriffen wird. Wir haben uns nunmehr entschlossen, gegen diese teilweise üblen Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen nicht nur auf unserer Internetseite sondern auch juristisch vorzugehen.
Eigentlich liegt es grundsätzlich nicht in unserer Natur, andere Menschen und Institutionen in solch deutlicher Weise öffentlich zu kritisieren. Leider wird uns aber inzwischen keine andere Wahl mehr gelassen. Wir müssen uns wehren, um selbst keinen Schaden zu nehmen.

Sollten Sie also an der Wahrheit interessiert sein, so lesen Sie hier bitte weiter.

 

Äußerungen der Verbraucherzentrale Berlin

Auf ihrer Internetseite schreibt die Verbraucherzentrale Berlin: „Gegen Werbung und Tätigkeit des Helveg Instituts hat die Verbraucherzentrale nach erfolgloser Abmahnung Klage beim Landgericht Berlin erhoben wegen Irreführung und Wuchers. Auch hier ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.“ (aus dem Tätigkeitsbericht 2006 der Verbraucherzentrale Berlin, gefunden am 13.02.2009)
Haben Sie das Folgende auch gelesen? „Einen herben Rückschlag musste die Verbraucherzentrale im Verfahren gegen das ‚Helveg Institut‘ hinnehmen.“ (Gefunden im Jahresbericht 2007 der Verbraucherzentrale Berlin auf Seite 26)

Was war nun wirklich geschehen? Die Verbraucherzentrale hat das Helveg Institut keinesfalls wegen „Wuchers“ verklagt. (Aber „Wucher“ klingt natürlich besonders mies). Nein – die Verbraucherzentrale hatte sich vorgenommen, dem Helveg Institut seine Tätigkeit insgesamt zu untersagen. Nun – erwartungsgemäß hat das Helveg Institut dieses Verfahren bereits am 30.5.2007 gewonnen. Das Landgericht hat nach eingehender Prüfung und Beratung die Arbeit des Helveg Instituts nicht nur als zulässig sondern sogar als für den Verbraucher besonders werthaltig gewürdigt.
Zitat aus dem Urteil des Landgerichts Berlin (97 O 182/06): „Schuldnerberatungsstellen erbringen diese Dienstleistungen nicht bez. nicht in dem gleichen Umfang. Erhält der Schuldner hierbei professionelle Hilfestellung, so ist ein wichtiger Grundstein für den Beginn der Schuldenregulierung (…) gelegt.“

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Da aber offensichtlich genügend Steuergelder vorhanden waren, die es zu verschwenden galt, ging man in die Berufung. Das Kammergericht Berlin, besetzt mit 5 Richtern (andernorts als Oberlandesgericht bekannt) entschied daraufhin höchstrichterlich kurz und knapp wie folgt:

„Die Berufung (der Verbraucherzentrale!, Verf.) hat keine Aussicht auf Erfolg“

Der Verbraucherzentrale wurde also höchstrichterlich nahegelegt, die Berufung zurückzuziehen, da die Arbeit des Helveg Instituts in keiner Weise zu beanstanden ist!

Was also bleibt von den Behauptungen der Verbraucherzentrale Berlin übrig?

  • Sie sagt hinsichtlich der Klage die Unwahrheit. (Wie bereits geschildert, wurden wir nicht wegen Wuchers „verklagt“.)
  • Das Helveg Institut hat die Klage mit „Pauken und Trompeten“ gewonnen.
  • Höchste deutsche Gerichte haben dem Helveg Institut bestätigt, dass dessen Tätigkeit die Leistungen „öffentlicher“ Beratungsstellen in vielen Bereichen übertrifft.

Um das alles nun vielleicht noch etwas verständlicher zu machen, ein kleines Beispiel „aus dem Leben“. Nehmen wir an, direkt neben Ihrem Lieblingsrestaurant gäbe es eine „öffentliche“ Suppenküche. Nach der Logik der Verbraucherzentrale würde Ihr Lieblingsrestaurant auf Schließung verklagt, weil der Verbraucher schließlich die „öffentliche“ Suppenküche aufsuchen kann, wo es ein Süppchen billiger gibt. – Sie werden zugeben, dass kein normaler Mensch auf eine solche Idee kommen würde. Wenn man nun jedoch wüsste, dass die Verbraucherzentrale die „öffentliche“ Suppenküche betreibt und hierfür reichlich Steuergelder fließen…

Übrigens noch eine kleine Anmerkung am Rande:

Würde wohl der Betreiber des Restaurants jeden Besucher darauf hinweisen, dass er sein Süppchen nebenan umsonst bekommt? Nun – wir tun dies: wir weisen jeden unserer Kunden vor Vertragsabschluss darauf hin, dass er auch die Leistungen der „öffentlichen“ Schuldnerberatung in Anspruch nehmen kann – erklären ihm jedoch auch, welche Mehrleistungen er bei uns erwarten kann.